Mitmachen
Wir freuen uns immer über neue Gesichter! Auch ohne gleich einzutreten, sind alle interessierten Menschen herzlich willkommen: Auf den Kreismitgliederversammlungen geht es etwas formaler zu, bei den Stadtteilgruppentreffen oft etwas zwangloser. Ob Infoabend, Diskussionsveranstaltung oder Straßenaktion: Schau doch mal bei den Terminen vorbei!
Auch wenn Du uns anders unterstützen möchtest, beispielsweise durch das Verteilen von Material in deiner Straße oder Nachbarschaft, dann melde Dich bitte bei uns!
Eintreten
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Übrigens: Wusstest Du, dass Du in der Regel 50 % Deiner Spende von der Steuer zurück erhältst? Bitte gib an, ob Du eine Bescheinigung wünschst. Bei Fragen bitte einfach fragen!
Die Hälfte zahlt das FinanzamtSpenden und Mitgliedsbeiträge können von der Steuer abgesetzt werden!Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig: Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden. Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist. |