Resolution der Kreismitgliederversammlung der LINKEN, Frankfurt/M.
vom 26. November 2019
VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben!
Die VVN-BdA hat mitgeteilt, dass das Finanzamt des Landes Berlin der ‚Bundesvereinigung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten‘ die Gemeinnützigkeit entzogen hat. Durch drohende Steuernachforderungen ist die VVN-BdA in ihrer Existenz bedroht.
Dass in Zeiten von rechter Hetze und rechtem Terror ausgerechnet der VVN-BdA, der Organisation der Überlebenden der Konzentrationslager, die Gemeinnützigkeit entzogen wurde, ist ein unfassbarer Skandal. Die VVN-BdA leistet einen unschätzbaren Beitrag zu Erinnerung an die Verbrechen des Faschismus, informiert über neofaschistische Umtriebe und ist aktiv in breiten gesellschaftlichen Bündnissen gegen neue und alte Nazis.“
Der Vorwurf, dass die VVN-BdA Bayern vom Verfassungsschutz überwacht werde, ist blanker Hohn. Während der Geheimdienst im Kampf gegen Rechts kläglich versagt, stellt er antifaschistisches Engagement unter Beobachtung.
„Attac, Campact und jetzt die VVN-BdA: Im Moment erfolgen mit Hilfe des Steuerrechts politisch motivierte Angriffe auf fortschrittliche Organisationen der Zivilgesellschaft. Wenn das Steuerrecht in Deutschland die Gemeinnützigkeit so regelt, dass die ‚Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik‘, eine Lobbyorganisation der Rüstungsindustrie, als gemeinnützig gilt, antifaschistisches Engagement sowie der Kampf für gerechte Steuern und eine solidarische Gesellschaft aber nicht, dann muss das Steuerrecht zwingend geändert werden.
Zivilgesellschaftliches Engagement muss angemessen gefördert, antifaschistischer Einsatz darf nicht behindert werden. Politische Betätigung für das Allgemeinwohl darf nicht zu einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen.
Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben!